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Aktuelles

Steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen - nicht entgehen lassen!

Egal ob Mieter oder Eigentümer: Die Aufwendungen für Arbeitskosten kleinerer Modernisierungsvorhaben mindern die Steuerschuld um bis zu 1.200 EUR pro Jahr

Seit dem 1.1.2009 können die Lohnkosten für Handwerkerleistungen in noch weitgehenderem Umfang von der Steuerschuld abgezogen werden. Das Finanzamt erstattet maximal 20 % von 6.000 Euro, sprich: 1.200 Euro im Jahr von Arbeits-/ Fahrt-/  und Maschinenkosten der Rechnung. Die Förderung können sowohl Immobilien-Eigentümer als auch Mieter in Anspruch nehmen.  

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